Beim Verkauf Ihres Eigenheims in Spanien geht es nicht nur darum, einen Käufer zu finden – es geht darum, die korrekten rechtlichen Unterlagen in einem Format vorzulegen, das vom Anwalt des Käufers, dem Notar und dem spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) akzeptiert wird.
Wenn Ihre Unterlagen veraltet, unvollständig oder ungenau sind , wird der Verkauf nicht vom Notar genehmigt – selbst wenn beide Parteien bereit sind, fortzufahren.
Dieser Leitfaden listet alle erforderlichen Dokumente sowie die erforderlichen Ausstellungs- oder Gültigkeitsdaten für jeden Artikel auf. New Life Property Spain empfiehlt allen Verkäufern, mit einem Anwalt oder einem juristisch qualifizierten Gestor zu sprechen, um sicherzustellen, dass alle Dokumente vorhanden sind, bevor ein Verkauf vereinbart wird.
OBLIGATORISCHE DOKUMENTE MIT GÜLTIGKEITSANFORDERUNGENKein Ablaufdatum.
Es muss sich um die neueste registrierte Version handeln, die alle Erweiterungen, Erbschaftsübertragungen oder Teilungen widerspiegelt.
Falls geerbt oder geändert, stellen Sie aktualisierte Urkunden und Erbschaftsannahmedokumente zur Verfügung.
Gültigkeit: Muss innerhalb der letzten 90 Tage (3 Monate) ausgestellt werden, bevor sie beim Notar unterschrieben wird.
Online bezogen über Registradores de España.
Zeigt den Eigentumsstatus, Grenzen, Schulden und Dienstbarkeiten an.
3. Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Certificado de Eficiencia Energética)
Gültigkeit: Muss jünger als 10 Jahre sein.
Ausgestellt von einem qualifizierten und registrierten Techniker (Architekt oder Ingenieur).
Muss bei der Valencianischen Energieagentur (AVEN) registriert sein .
Erforderlich, um die Immobilie zu vermarkten, zu bewerben und zu verkaufen.
Die Gültigkeit hängt von der Art der Immobilie ab:
Für Neubauten unbefristet gültig, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden.
Bei älteren Immobilien ist in einigen Regionen eine Erneuerung alle 10 bis 15 Jahre erforderlich .
Der Anwalt des Käufers besteht oft auf einem, wenn die Immobilie finanziert oder vermietet wird.
Erkundigen Sie sich beim Rathaus, wo die Immobilie registriert ist.
Letzte erforderliche Jahresrechnung (d. h. aktuelles Steuerjahr).
Muss vor oder zum Zeitpunkt der Fertigstellung vollständig bezahlt werden.
Bezahlt über SUMA Gestión Tributaria in Alicante.
Letzte Rechnung erforderlich.
Auch an SUMA gezahlt , in der Regel jährlich oder halbjährlich.
Muss als vollständig bezahlt angezeigt werden.
Muss innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung durch den Notar ausgestellt werden.
Muss vom Community-Administrator unterschrieben und abgestempelt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben (Ley de Propiedad Horizontal), um nachzuweisen, dass keine ausstehenden Schulden bestehen.
Stellen Sie die aktuellsten Rechnungen zur Verfügung, vorzugsweise innerhalb der letzten 3 Monate.
Wird von Käufern für die Vertragsübertragung verwendet, keine gesetzliche Anforderung, wird aber dringend empfohlen.
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für jede immobilienbezogene Finanztransaktion in Spanien obligatorisch.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig sein .
Bekannt als "Certificado de Residencia Fiscal".
Muss im laufenden Kalenderjahr ausgestellt worden sein.
Erforderlich, wenn Sie sich bewerben für:
Befreiung von 3 % CGT-Quellensteuer für Gebietsfremde.
Jegliche Befreiung von Kapitalgewinnen (z. B. Reinvestition in den Hauptwohnsitz).
Herausgegeben von Agencia Tributaria.
Wenn eine Hypothek besteht, müssen Sie:
Holen Sie sich von Ihrem Kreditgeber ein "Certificado de Deuda Cero" (Zero Balance Certificate).
Unterschreiben Sie eine Hypothekenlöschungsurkunde vor dem Notar.
Stellen Sie sicher, dass die Kündigung im Grundbuchamt eingetragen ist – andernfalls bleibt die Hypothek aktenkundig
Enthält:
Licencia de Obra (Baugenehmigung)
Certificado Final de Obra (Abschließendes Arbeitszeugnis)
Erklärung über einen Neubau (Declaración de Obra Nueva), falls zutreffend
Kein Ablauf, aber sie müssen mit dem übereinstimmen, was in der Urkunde und im Grundbuch steht.
Erforderlich, wenn Sie einen Pool hinzugefügt, das Haus erweitert oder größere Änderungen vorgenommen haben.
Erforderlich, wenn Sie nicht persönlich an der Signierstunde teilnehmen.
Muss gültig und spezifisch für den Verkauf sein.
Kann gewährt werden über:
Spanischer Notar.
Spanisches Konsulat im Ausland.
Ausländischer Notar mit Haager Apostille.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.
Verhindert Streitigkeiten darüber, was im Verkauf enthalten ist.
Sollte von beiden Parteien als Teil des privaten Vertrags (contrato privado) unterzeichnet werden.